ROUNDUP: Höchstrichterliches Urteil zu 'Cum-Ex'-Geschäften am 28. Juli
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mit "Cum-Ex"-Geschäften prellten Investoren, Banken und Börsenhändler den Fiskus um etliche Milliarden Euro - am 28. Juli äußert sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals dazu, ob sie sich damit strafbar gemacht haben. Dann wollen die obersten Strafrichter in Karlsruhe über die Revisionen zweier Londoner Aktienhändler...