ROUNDUP: Schadenersatz für Immobilienkäufer darf wohl weiter geschätzt werden
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Neue Wohneigentümer können Schadenersatz-Ansprüche gegen den Immobilienverkäufer wohl auch künftig in Höhe der schätzungsweise entstehenden Kosten geltend machen und müssen nicht selbst mit viel Geld in Vorleistung treten. Die zuständigen Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) wollen in dieser Frage ihrer bisherigen Linie...