ROUNDUP: Zahlungen der Krankenkassen an Behörde verfassungswidrig
KASSEL (dpa-AFX) - Krankenkassen dürfen die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden.Hintergrund ist die Neuregelung des...