Rückerstattung gekippter Steuern muss nicht zwingend verzinst werden
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kippt das Bundesverfassungsgericht eine Steuer, ist der Gesetzgeber nicht unbedingt verpflichtet, Betroffenen die erstatteten Beträge auch noch zu verzinsen. Das gelte jedenfalls bei niedrigen Zinsen und niedriger Inflation und Erstattungen binnen weniger Jahre, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Freitag mit.