Sonderregelung für Einreise von Pendlern aus Tschechien in Kraft
DRESDEN (dpa-AFX) - Nach Einstufung Tschechiens als Corona-Hochrisikogebiet hat Sachsen für Grenzpendler Ausnahmen von der verschärften Testpflicht verfügt. Laut einer am Samstag in Kraft getretenen Allgemeinverfügung müssen sich Menschen, die zur Arbeit nach Sachsen einreisen, wöchentlich nur zweimal auf das Coronavirus testen lassen.