Staatsgerichtshof: Corona-Sondervermögen in Hessen verfassungswidrig

WIESBADEN (dpa-AFX) - Das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes Hessen ist verfassungswidrig. Das hat der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden. Die haushaltsrechtlichen Kompetenzen seien überschritten worden, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Es hätte andere Formen der Krisenbewältigung gegeben.
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