Teile der Miesbacher Sparkassenaffäre müssen erneut verhandelt werden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kein Schlussstrich unter der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre: Das Landgericht München II muss einzelne Aspekte aus dem Untreue-Komplex um Geldgeschenke und teure Reisen noch einmal verhandeln. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (Az.: 1 StR 144/20). Je nach Ausgang könnte sich dann...
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