Verband: Flüssiggas nicht von Gasumlage betroffen
BERLIN (dpa-AFX) - Aus den Gasen Propan und Butan bestehendes Flüssiggas ist von der ab Oktober geltenden Gasumlage zur Rettung wichtiger Erdgasimporteure nicht betroffen. Darauf hat der Deutsche Verband Flüssiggas hingewiesen. "Flüssiggas ist nicht zu verwechseln mit Erdgas beziehungsweise verflüssigtem Erdgas", sagte ein Sprecher.