Verbraucherzentrale: Antrag auf Klimaquote THG hat Zeit

BERLIN (dpa-AFX) - Halter eines Elektrofahrzeugs werden wegen des Antragsstaus beim Umweltbundesamt zur Bewilligung der Prämienzahlungen auf Basis der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) kein Geld verlieren. Die Frist für die Einreichung der Quote sei der 28. Februar des Folgejahres, erklärte die Verbraucherzentrale am Dienstag in Berlin.
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