Verfassungsgericht: Kinderzahl bei Pflegeversicherung berücksichtigen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. Eltern sollten entsprechend der konkreten Zahl ihrer Kinder entlastet werden, entschied das Gericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch. Dass bei der gesetzlichen Renten- und...