Verwaltungsgericht Köln: NetzDG verstößt teilweise gegen EU-Recht
BERLIN (dpa-AFX) - Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln teilweise gegen das EU-Recht. Die Richter in Köln gaben damit Eilanträgen der Google (Alphabet C (ex Google)) Ireland Ltd.