WAHL/Gerichtsentscheid: Sonntagsfrage auch nach Briefwahl erlaubt
WIESBADEN (dpa-AFX) - Meinungsforschungsinstitute dürfen auch Briefwählern nach deren Stimmabgabe die sogenannte Sonntagsfrage stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Donnerstag entschieden. Die Eilentscheidung fiel auf Antrag des Meinungsforschungsinstituts Forsa, Antragsgegner war der Bundeswahlleiter. (Az.: 6 L 1174/21.