Ärztekammer: Ablehnung von Corona-Impfung kann Behandlungsfehler sein
DRESDEN (dpa-AFX) - Die Ablehnung einer Corona-Schutzimpfung durch einen Arzt kann nach Darstellung der Landesärztekammer Sachsen als grober Behandlungsfehler gelten und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Aktuell würden sich Hinweise mehren, dass Ärztinnen und Ärzte Impfungen ablehnen - aus Gründen, die sich "letztlich als Nicht- oder...